Freitag, April 07, 2017

Entgangene Bußgelder können zum Schadenersatz führen

Einen deutlicheren Beleg dafür, dass die Bußgelder aus Verkehrsverstößen systematisch zur Deckung öffentlicher Haushalte herangezogen werden und vor allem gezielt generiert werden, kann es eigentlich kaum geben.
Und dass ein deutsches Gericht für nicht erzielte Bußgelder auch noch Schadenersatz zubilligt, macht mich sprachlos.

"Mitte 2014 wies die Beklagte auf rückläufige Zahlen von Verkehrsverstößen an den vier Messstellen hin. Statt der erwarteten 860 Verstöße pro Tag wurden zunächst nur 362 bis Juni 2014 und danach rund 240 pro Monat festgestellt. Die Beklagte verhandelte mit der Klägerin vergeblich über eine Vertragsanpassung. Daraufhin kündigte die Beklagte den Vertrag im März 2015 unter Berufung auf ihr Sonderkündigungsrecht und baute die Messgeräte ab. Die Klägerin widersprach dieser Kündigung und erklärte sodann im Oktober 2015 ihrerseits die Kündigung des Dienstleistungsvertrages.
Mit der vorliegenden Klage verlangt die Klägerin Schadenersatz von über 90.000 € wegen ihr entgangener Einnahmen durch Bußgelder, die ansonsten mit den vermieteten Radarmessgeräten hätten erfasst werden können.

Das in erster Instanz zuständige Landgericht Gießen hat die Klage mit der Begründung abgewiesen, die Beklagte habe wirksam von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht, so dass das Vertragsverhältnis erloschen sei. Dieses Sonderkündigungsrecht sei wirksam vereinbart worden.
Auf die Berufung der Klägerin hat das OLG mit seiner heutigen Entscheidung das Urteil des Landgerichts abgeändert und die Beklagte dem Grunde nach zum Schadenersatz verurteilt."

OLG Frankfurt am Main, Grundurteil vom 7.4.2017, Aktenzeichen 2 U 122/16

1 Kommentar:

  1. Hallo, mich würde es mal interessieren, wie es andere Länder mit den Bußgeldern halten. In Österreich gibt ja wenigstens einen Volksanwaltschalt der die Rolle der Rechtsanwälte einnimmt.

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