Donnerstag, Juli 12, 2012

Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz

Wenn ich mir die verzweifelten Maßnahmen so anschaue, wie Vater Staat doch noch genügend Betreuungsplätze ab 2013 bereit stellen will, um die Rechtsansprüche der Eltern auf einen Betreuungsplatz ihrer U-3-Kinder zu gewährleisten, dann wird mir schnell klar, womit wir Anwälte uns ab dem Stichtag beschäftigen dürfen.

Bislang müssen KiTas bestimmte Qualitätsstandards erfüllen, bevor sie eine Betriebserlaubnis bekommen. Insbesondere muss ausreichend qualifiziertes Personal vorhanden sein. Werden nun Kassiererinnen und Langzeitarbeitslose in einem Schnellkursus zu Erzieherinnen umetikettiert, dann werden sich die Gerichte eben nicht damit befassen müssen, ob ein Platz vorhanden ist, sondern, ob die Inanspruchnahme eines vorhandenen Betreuungsplatzes überhaupt zumutbar ist.

Liebe Politiker, durch Absenkung von Qualitätsstandards liese sich ja viel Geld sparen. Das fängt beim zumutbaren Wohnraum an und hört bei der Beamtenbesoldung und Abgeordnetenentlohnung auf.

Brauchen arme Menschen tatsächlich ein eigenes Zimmer und ein eigenes Bett? Oder tut es eine Hängematte im Schlafsaal nicht auch? Brauchen Beamte tatsächlich so viel Geld? Oder ist der angemessenen Alimentation nicht auch genüge getan, wenn neben einem Taschengeld ein Bündel Gutscheine verteilt wird, oder ein Pelzmantel hier, eine Ledercouch da, wer es nicht braucht, muss eben tauschen?

Bevor nun die Hand an die erreichten Qualitätsstandards gelegt wird, muss sehr sorgfältig überlegt werden, ob dieser Weg tatsächlich zielführend sein wird. Im Zweifel werden dann nämlich um Klassen besser ausgebildete Eltern zu Hause bleiben, das Betreuungsgeld nehmen und die Erziehung ihrer Kinder, getreu Artikel 6 GG in die eigenen Hände nehmen, bevor sie ihre Kinder Menschen anvertrauen, die für die Erziehung von Kindern keine Qualifikation vorweisen können.

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