Montag, Juni 14, 2010

Branchenregisterabzocke

Herr Kollege Dosch berichtet hier von einem Mandanten, der sich erfolgreich gegen eine Zahlungsaufforderung zur Wehr gesetzt hatte. Welche Chance haben eigentlich Geschädigte, die auf eine amtlich aufgemachte Zahlungsaufforderung bereits geleistet haben?

Heute liegt mir ein Vorgang auf dem Tisch, bei dem eine GmbH, die Ende Mai im Bundesanzeiger erschienen ist, sechsmal (in Worten 6 mal) eine Zahlungsaufforderung erhalten hat, in der im wesentlichen der Wortlaut der amtlichen Veröffentlichung enthalten war, verbunden mit dem -Angebot- im Kleingedruckten, diese Angaben auch im eigenen Dienst zu veröffentlichen. Außerdem der Text:"Bitte beachten Sie, dass Sie gegenwärtig mit uns in keiner laufenden Geschäftsbeziehung stehen. Der Betrag für die Eintragung ist fakultativ auf das unten angegebene Konto zu entrichten. (oder so ähnlich).

Der Mandant hat brav sechsmal bezahlt und damit sechsmal einen 24-Monate-Vertrag abgeschlossen, Kosten rund 12.000,00 EURO.

countdown 16

1 Kommentar:

  1. Zumindest 5 sollten sich wegen Irrtum ganz leicht auflösen lassen, denn in den Schreiben steht ja - keine laufende Geschäftsbeziehung

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